Pressemitteilung von Dienstag, 21. April 2009, Apothekerverband Nordrhein e.V.
"Dieses Votum für die unabhängige Ausübung des Apothekerberufes ist noch eindeutiger ausgefallen als es zu erwarten war. Und das obwohl die Mitgliederbefragung zwischen dem 10.11. und 05.12.2008 durchgeführt wurde und damit vor der Bekanntgabe der Schlussanträge zum Fremdbesitzverbot des Generalanwalts Yves Bot am 16.12.2008", erklärt Dr. Markus Preißner, Studienleiter der Mitgliederbefragung und Leiter der Forschungsstelle Arzneimitteldistribution am Institut für Handelsforschung, Köln.
Der Generalanwalt hatte das Fremdbesitzverbot bestätigt und dabei insbesondere die Unabhängigkeit des Apothekers als entscheidendes Qualitätskriterium für die Arzneimittelabgabe des Apothekers hervorgehoben. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) wird für den 19. Mai erwartet.
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